Für viele Firmen ist das am häufigsten verwendete Arbeitsvisum für Personal, das in die Vereinigten Staaten entsandt wird, das L-1-Visum.
L- Kategorie (Firmeninterne Versetzung)
Die so genannte L – Klassifizierung von Nichteinwanderern ermöglicht es einem Deutscher Arbeitgeber, einen Manager oder eine Fachkraft in seine US – amerikanische Niederlassung zu entsenden. Sitzt das Haupthaus in den USA, ist auch eine Versetzung von der Deutscher Filiale in die US-Zentrale erlaubt. Transfers ins US-Mutterhaus oder von der Zentrale in die US – Filiale sind auch von anderen Ländern aus in die USA möglich.
Die L-1 Klassifizierung ermöglicht es Deutscher Firmen, die noch keine eigene US-Niederlassung haben auch, eine Führungskraft oder einen Manager in die Vereinigten Staaten zu entsenden, um eine solche zu gründen.
Die folgenden Informationen beschreiben einige der Eigenschaften und Anforderungen des L-1 Kategorie.
Allgemeine Qualifikationen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
Um sich für die L-1-Klassifizierung zu qualifizieren, muss das Deutscher Unternehmen (ob Filiale oder Mutterhaus) Arbeitgeber folgende Voraussetzungen erfüllen:
mit einem ausländischen Unternehmen (Mutterunternehmen, Zweigniederlassung, Tochtergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen,) in einer so genannten qualifizierenden Beziehung stehen
und
derzeit oder zukünftig als Arbeitgeber in den USA und in mindestens einem anderen Land für die Dauer des Aufenthalts des Entsendenden als L-1 tätig sein.
Das Geschäft muss nachweislich operativ geschäftlich tätig sein. Unter geschäftlicher Tätigkeit versteht man die regelmäßige, systematische und kontinuierliche Bereitstellung von Gütern und/oder Dienstleistungen durch eine qualifizierte Organisation. Die bloße Existenz eines Vertreters oder Büros in den USA reicht nicht aus (z.B. reines Vertriebs- oder Partnerbüro)
Um den zu Entsendenden zu qualifizieren, muss er/sie mindestens ein Jahr lang für das Unternehmen im Ausland tätig gewesen sind, und das innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren vor Erteilung des L-1 Visums. Beschäftigungszeiten in anderen Niederlassungen außerhalb Deutschland (und der USA) können zum Erreichen der Einjahresfrist zusammengezogen werden.
Die Tätigkeit muss dergestalt sein, dass Sie den Transfer aufgrund der Ausbildung, der Berufserfahrung und der Fachkenntnisse inhaltlich rechtfertigt. Einfache Tätigkeiten z.B. von angelernten Mitarbeitern, auch mit längerer Berufserfahrung, werden i.d.R. unter L-1 nicht berücksichtigt. Man unterscheidet hierbei grob zwischen Mitarbeitern mit Führungskapazität wie Managern und leitenden Angestellten, die ein L-1 A erhalten können, und solchen mit Spezial/Fachwissen, welche unter der Kategorie L-1 B fallen.
Unter Führungskapazität versteht man in der Regel die Fähigkeit des Mitarbeiters, ohne Anleitung durch eine andere Person, alleine Entscheidungen mit weitem Handlungsspielraum zu treffen.
Der Begriff der Führungsfähigkeit bezieht sich in der Regel auf die Eignung des Mitarbeiters, die Arbeit professioneller Mitarbeiter zu überwachen und zu kontrollieren und z.B. eine Abteilung oder eine andere zu leiten. Es kann sich auch auf die Fähigkeit des Mitarbeiters beziehen, eine wesentliche Funktion des Unternehmens auf hoher Managementebene ohne direkte Kontrolle anderer zu leiten.
Das L-1 ist im Unterschied zum E- Kategorie nicht an die Staatsangehörigkeit des entsendenden Unternehmens gebunden, es können also auch Mitarbeiter mit einer geeigneten Aufenthaltsbewilligung ein L-1 erhalten.
Spezialfall: neue US-Filiale
Für ausländische Arbeitgeber, die einen qualifizierten Arbeitnehmer als Führungskraft oder Manager in die Vereinigten Staaten entsenden möchten, um ein neue US-Filiale/Niederlassung zu gründen, muss der Arbeitgeber dies ebenfalls nachweisen:
Das Deutscher Unternehmen hat ausreichend gewerbliche Räumlichkeiten für das neue Büro angemietet oder erworben, Büroeinrichtungen gekauft und US- Personal eingestellt oder ist dabei, Arbeitsverträge abzuschließen (bloße Absichtserklärungen, Personal einzustellen, Nachweis von Bewerbungen oder Stellenausschreibungen reichen nicht aus)
der Arbeitnehmer muss innerhalb der drei Jahre vor der Einreichung des Antrags ein Jahr lang ununterbrochen als Führungskraft oder Manager beschäftigt war und
Die geplante Filiale oder Niederlassung in den USA wird innerhalb eines Jahres nach Genehmigung der Petition eine exekutive oder Management Position im Unternehmen einrichten
Aufenthaltsdauer
L-1 A oder L-1 B Inhaber, die in die Vereinigten Staaten einreisen, um eine neue Niederlassung zu gründen, wird ein erster Aufenthalt von maximal einem Jahr gewährt. In allen anderen Fällen, also bei schon länger bestehenden US- Engagement, erhalten die L-1 A Visainhaber i.d.R. 1bis 3 Jahre Aufenthalt , mit der Option die auf 5 bzw. anschließend auf maximal 7 Jahre zu verlängern (es ist jeweils ein Verlängerungsantrag erforderlich).
L-1 B Inhaber können einmalig nach 3 Jahren eine Verlängerung auf maximal 5 Jahre Aufenthalt beantragen. Nach Erreichen der Maximalzeit müssen L-1 A und L-1 B Inhaber mindestens ein Jahr außerhalb der USA gewesen sein, um wieder einen Antrag stellen zu können.
Formell werden die Anträge über die US Filiale/Mutterhaus oder das Deutscher Unternehmen für den Mitarbeiter gestellt.
Nach Bewilligung durch die US-Einwanderungsbehörde muss der Mitarbeiter persönlich zum Interviewtermin im US-Konsulat gehen, um sein L-1 Visum zu beantragen.
Familie der L-1 Arbeiter
Der entsendende Arbeitnehmer kann von seinem Ehegatten und unverheirateten Kindern unter 21 Jahren begleitet werden. Diese Familienangehörigen können einen Antrag auf ein L-2 Visum stellen und erhalten in der Regel die gleiche Aufenthaltsdauer wie der entsandte Arbeitnehmer.
Ehegatten
Ehegatten von L-1 Arbeitnehmern können eine Arbeitserlaubnis (EAD) beantragen, die unbeschränkt für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei US- Unternehmen und ausländischen Unternehmen gültig ist, solange der L-1 Status des Ehegatten gültig ist. EAD Inhaber können eine eigene Social Security Card erhalten, die für die Organisation des Familienlebens in den USA eine sehr wichtige Rolle spielt.