Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen und Arbeitserlaubnissen in den USA

O Visa

Wir wollen ein Visum vorstellen, dass gemeinhin unbekannt ist: Das O Visum. Gleichwohl lohnt es, einen Blick darauf zu werfen. Denn obwohl es einem bestimmten Kreis an Antragstellern vorbehalten ist, kann es eine galante Lösung für den Mitarbeitereinsatz bedeuten, wenn die üblichen Visa Optionen nicht greifen.

O-1 Visum: Das unbekannte Wesen für Entsendungen von Spitzenpersonal
Stellen wir uns vor, Sie wollen einen Mitarbeiter für mehrere Jahre in die USA entsenden. Stellen wir uns weiter vor, Ihr Mitarbeiter ist kein Deutscher und arbeitet weniger als 12 Monate bei Ihnen. Oder aber Ihr Unternehmen plant, einen Mitarbeiter von aussen für den US Einsatz einzustellen.
Was passiert?
In diesem in der Unternehmenspraxis nicht seltenen Szenario, bleibt Ihnen häufig nur noch das H-1 B als Option übrig. E- Visa können Sie nicht beantragen, denn dafür muss Ihr Mitarbeiter Deutscher Staatsangehöriger sein. Ein L-1 Visum ist keine Alternative, dafür braucht es den Nachweis einer mindestens 1jährigen Betriebszugehörigkeit. Bliebe also nur noch das H-1 B: Eine Arbeitsbewilligung, welche grossen Einschränkungen unterliegt. Zum einen gibt es ein jährliches Kontingent, welches rasch erschöpft ist, meist binnen 3 bis 4 Monaten. Und das nach dem Willen der US- Regierung numerisch stark eingeschränkt werden soll. Zum anderen können H-1 B Inhaber jederzeit durch US- Bürger ersetzt werden, was bei E oder L-1 Inhabern z.B nicht möglich ist. Das macht es für den Mitarbeitereisatz unattraktiv, weswegen es meistenteils auch eher von US-Unternehmen als von Niederlassungen ausländischer Firmen genutzt wird.
Einzelpersonen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Leistungen
Das O-1 Nichteinwanderungsvisum ist für Personen geschaffen worden, die über außergewöhnliche Fähigkeiten in den Wissenschaften, Künsten, Bildung, Wirtschaft oder Leichtathletik verfügen.
Man unterscheidet dabei in:
O-1A: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Leichtathletik.
O-3: Ehepartner oder Kinder von O-1 A Inhabern.
Allgemeine Zulassungskriterien
Um sich für ein O-1-Visum zu qualifizieren, muss der Antragsteller nachweisen können, dass er über außergewöhnliche Fähigkeiten in seiner Berufssparte verfügt und diese national oder international anerkannt sind. Im Weiteren muss nachgewiesen werden, dass er diese Fähigkeiten in den USA zum Einsatz bringen will.
Dadurch eignet sich das O-1A besonders für das mittlere und gehobene Management. Also z.B. für die Entsendung von Mitglieder von Konzernvorstanden, Geschäftsführern, Abteilungsleiter oder anderem Führungspersonal mit Management Verantwortung (Aufzählung nicht abschliessend).
Vorabklärung/Consultation
Um feststellen zu können, ob sich der Entsandte im Sinne des O-1 qualifiziert, empfiehlt es sich vorab eine Prüfung seiner Ausbildung und dem beruflichen Standing durch eine geeignete US- Institution („Peer Group“) durchzuführen. Hierbei handelt es sich, sofern vorhanden, i.d.R. um den US-amerikanischen Berufsverband und, wo der nicht existiert, durch Empfehlungsschreiben von geeigneten Gutachtern.
Im Bereich Business sind das meist anerkannte Professoren an Universitäten/Colleges, die über Expertise als O-1 Gutachter verfügen. Fallen diese Expertisen positiv aus, kann man davon ausgehen, dass die Chancen auf ein O-1 A Visum deutlich steigen, in jedem Fall werden diese Dokumente für den offiziellen Antrag verwandt.
Von der Verpflichtung zur Konsultation kann abgewichen werden, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass keine geeignete Berufsorganisation in den USA existiert. Es befiehl sich dennoch aus Antrags technischen Gründen, anderweitig Bewertungen wie gutachterliche Stellungnahmen aus den USA zu beschaffen. Sonst muss/wird die US- Behörde alleine auf Grundlage vorhandener Dokumente wie Zeugnisse, Diplome und Referenzen entscheiden, was i.d.R. ein Nachteil bedeuten kann, da keine Bewertung durch US-Experten vorliegt.
O-1A Antragsverfahren:
Das Verfahren teilt sich in zwei Phasen auf:
– Der Antrag bei der US- Einwanderungsbehörde in den USA
– Der Antrag auf Ausstellung eines 0-1 A Visum bei der US-Botschaft auf Grundlage der Bewilligung durch die US- Einwanderungsbehörde
Neben den Standardunterlagen wie Arbeitsvertag, Lebenslauf und das /die Gutachten aus dem Consultations Verfahren sollten dem Antrag u.a, Nachweise wie Diplome, Zeugnisse, ein Lebenslauf, Referenzschreiben aus dem In- und Ausland von ehemaligen Arbeitsgebern oder Personen aus dem beruflichen Umfeld, welche die Wertigkeit der Tätigkeit des Antragstellers auf geeignete Weise bewerten können, beigelegt werden.
Nachweiskriterien für O-1A (Auszug)
– Mitgliedschaft in Berufs spezifischen Verbänden, die ein entsprechendes berufliches Standing erfordern;
– Veröffentlichungen in Zeitungen oder anderen wichtigen Medien über den Begünstigten und die Arbeit des Begünstigten
– Beleg über Artikel in Fachzeitschriften oder anderen wichtigen Medien auf dem Gebiet
– Ein hohes Gehalt oder eine andere Vergütung für Dienstleistungen, die durch Verträge oder andere zuverlässige Nachweise belegt sind.
– Nachweise über die Mitgliedschaft in einem Fachgremium oder die Tätigkeit einzeln als Juror, die mit der Beurteilung anderer in demselben oder in einem angrenzenden Fachgebiet, verbunden ist.
Wenn die oben genannten Kriterien nicht ohne weiteres anwendbar sind, ist es auch erlaubt, vergleichbare Nachweise vorlegen, um sich für die O-1A Kategorie zu qualifizieren.
Aufenthaltsdauer
Der O-1A Status wird auf zunächst maximal 3 Jahre erteilt. Sie kann um jeweils 1 Jahr verlängert werden, wobei es theoretisch keine Limits nach oben gibt. Es muss aber jeweils nachgewiesen werden, dass der Einsatz des Mitarbeiters bei US-Unternehmen weiterhin notwendig ist. Dafür bedarf es keiner zweiten Consultation wie im Erstverfahren.
Familie von O-1A Inhabern
Familienangehörige (Ehefrau und Kinder unter 21 Jahren, welche den O-1A Inhaber in die USA begleiten wollen, können dies mit einem O-3 Visum tun. Sie dürfen in den Vereinigten Staaten nicht arbeiten, aber z.B. studieren.
Fragen?
Sie haben Fragen zu dieser oder eine anderen US- Visa Kategorie, benötigen Unterstützung oder wünschen eine Offerte?
Wir freuen uns auf Ihre E-Mail: mvictor@usvisaconsulting.de.

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