Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen und Arbeitserlaubnissen in den USA

Einwanderungsvisa​

Den Weg zu U.S.-Visa navigieren: Fachwissen und maßgeschneiderte Beratung

Ehepartner von US-Bürgern oder Green-Card-Inhabern

(IR-1  &  F2-A Visa)

Sowohl US-Bürger als auch Green-Card-Inhaber können nach der Hochzeit einen Antrag auf Immigration für ihren Ehepartner stellen.

Während die Ehepartner von US-Bürgern innerhalb einer Verfahrenszeit von ca. einem Jahr einwandern dürfen, müssen die Ehepartner von Green-Card-Inhabern mit bis zu fünf Jahren Wartezeit (Bearbeitungszeit nicht eingerechnet) rechnen. Voraussetzung ist in beiden Fällen ein ausreichendes Einkommen des Antragstellers.

Verwandte von Green-Card-Inhabern

Ein Green-Card-Inhaber ist lediglich dazu berechtigt, seine unverheirateten Kinder in die USA nachzuholen.
Verheiratete Kinder, Eltern, Geschwister oder sonstige Verwandte (außer dem Ehepartner, siehe unten) haben keine Chance, über den Bürgen eine Green Card zu erhalten. Dies kann sich jedoch ändern, wenn der Green-Card-Inhaber die US-Staatsbürgerschaft erhalten sollte, was frühestens fünf Jahre nach der Immigration in die USA möglich ist.

Verwandte von US-Bürgern ​

(F-4 & IR-5 Visa)

Verwandte von US-Bürgern, die in die USA einwandern dürfen, sind: Eltern, Kinder und Geschwister.

Eltern sowie ledige Kinder von US-Bürgern unter 21 Jahren erhalten in der üblichen Verfahrenszeit (bis zu 12 Monate) die Genehmigung zur Einwanderung. Ältere oder bereits verheiratete Kinder müssen dagegen unter Umständen mehrere Jahre warten. Geschwister von US-Bürgern haben trotz der Berechtigung zur Antragstellung nur sehr geringe Chancen, da die Wartezeiten (ohne Bearbeitung) mitunter zehn bis zwölf Jahre betragen.  Keine Chance auf Immigration haben Großeltern, Enkel, Onkel, Tanten, Nichten und andere Verwandte.

Adoptivkinder

(IR-3 Visa)

Ein amerikanischer  Staatsbürger darf ein Visum für ein Adoptivkind bei einem Büro der Einwanderungsbehörde (USCIS) in den USA beantragen.  Das Kind darf ein Visum nur bekommen, wenn:

  1. die biologischen Eltern gestorben sind oder sie das Kind unwiderruflich verlassen haben
  2. das Kind adoptiert wurde, bevor es 16 Jahre alt war
  3. das Kind mindestens zwei Jahre bei den Adoptiveltern gewohnt hat

Nach Genehmigung des Antrags wird die entsprechende US-Botschaft (in Deutschland das amerikanische Generalkonsulat in Frankfurt) umfangreich über den Vorgang informiert.  Dort wird schließlich das Visum erteilt.  Das ganze Verfahren dauert ein Jahr.

Visum für Verlobte

(K-1 Visa)

Dieses Visum können Verlobte von amerikanischen Staatsbürgern erhalten, die in die USA einreisen möchten, um zu heiraten und anschließend dort zu wohnen.  Den Antrag dazu muss der US- Bürger bei einem Büro der Einwanderungsbehörde (USCIS) in den USA einreichen.  Nach Genehmigung dieses Antrags (6 – 8 Monate Bearbeitungszeit) wird die entsprechende US-Botschaft informiert (in Deutschland das amerikanische Generalkonsulat in Frankfurt).  Dort dauert die Bearbeitung des Vorgangs noch einmal vier bis sechs Wochen.  Wichtiger Zusatz: Der Visuminhaber hat mit Erteilung des Visums  sechs Monaten Zeit, um in die USA zu reisen.  Die Eheschließung muss dann innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise erfolgen.

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