Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen und Arbeitserlaubnissen in den USA

Nicht-Einwanderungs-Visum

Den Weg zu U.S.-Visa navigieren: Fachwissen und maßgeschneiderte Beratung.

Studenten und Schüler Visa

(F-1 Visum)

Das F-1-Visum wird Personen ausgestellt, die in den USA eine Schule besuchen oder an einer
Universität studieren möchten. Die Schule oder Universität stellt ein I-20-Formular aus, das
dann zur Beantragung eines F-1-Visums beim US-Konsulat verwendet wird. Im Allgemeinen
ist es ohne F-1-Visum nicht gestattet, in den USA zur Schule zu gehen oder zu studieren.

Praktika und Austauschprogramme

(J-1 Visum)

Dieser Status wird für Praktika (Internships), Forschungsaufenthalte, Schüleraustausch und Au-pair-Programme vergeben. Sofern ein US-Arbeitgeber beim US-Außenministerium entsprechend registriert ist, kann er das notwendige DS-2019-Formular direkt ausstellen.
Andernfalls müssen Sie dieses DS-2019-Formular über die Registrierung bei einer amerikanischen Austausch-Organisation besorgen und beim US-Konsulat vorlegen. In Deutschland bieten diverse Organisationen professionelle Hilfe hierzu an.
Eine Beantragung des J-1-Visums mittels eines schriftlichen Nachweises der US-Einrichtung – unter Ausschaltung autorisierter Stellen – ist nicht zulässig.

Nichtakademische Studiengänge

(M-1 Visum)

Das ist ein Visum, das für nichtakademische oder berufsbezogene Studien bestimmt ist. Hier gelten die gleichen Vorrausetzungen wie für F-1-Visa (siehe oben).

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