Wir bekommen oft Fragen zu den E-1- und E-2-Visa-Kategorien, den sogenannten Treaty Trader- und Investor-Visa. Ein genauerer Blick lohnt sich.
E – Kategorie (Treaty Trader & Treaty Investor)
E-1- und E-2-Visa können von ausländischen Staatsangehörigen (ob selbst Eigentümer oder Mitarbeiter) genutzt werden, deren Länder ein Abkommen mit den USA über Handelsbeziehungen unterhalten. Wichtig ist, dass diese Personen über dieselbe Nationalität verfügen wie das Unternehmen (also Arbeitgeber- Deutscher = Angestellter – Deutscher Staatsangehörige)
Das ist wichtig bei der Bestimmung, welcher Ihrer Mitarbeiter das E-Visum benutzen kann. Personen, die keinen Deutscher Pass haben, qualifizieren sich nicht für die E-Kategorie.
Grob unterscheidet man zwischen solchen Unternehmen, deren weltweiter Handel mit den USA mehr als 50% ihres weltweites Gesamtumsatzes ausmacht- das können auch Importe aus den USA sein. Diese beantragen in aller Regel ein E-1 Visum (Treaty-Trader), obwohl die Gesamtzahl der E-1 Unternehmen deutlich geringer ausfällt als die, welche sich für E-2 qualifizieren (kaum ein Unternehmen macht im globalen Markt noch überwiegend mit einem Land seinen Hauptumsatz). Weswegen wir uns schwerpunktmäßig heute mit dem E- Visum befassen.
E-2 Unternehmen sind solche, die in den USA beträchtliches Kapital investiert haben (z.B in/mittels einer Filiale oder einer Produktionsstätte) oder dabei ist, die Investition umzusetzen. Als Faustregel gilt: je mehr zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits unumkehrbar investiert und Arbeitsplätze für US-Amerikaner geschaffen wurden, umso wahrscheinlicher die Qualifizierung für einen E-2 Status. Firmen, die sich noch im Planungsstatus befinden, aber bisher nur Büros angemietet und Stellen ausgeschrieben haben, erhalten i.d.R keinen E-2 Status. Umgekehrt können auch Deutscher Unternehmen, deren Investitionen schon etwas längere Zeit zurückliegen, als E-2 fähig anerkannt werden. Entscheidend ist, dass investiert wurde, nicht wann.
E-2 Registrierung des Unternehmens
Technisch wird zunächst ein Antrag auf Erstregistrierung (First-time Registration) gestellt. Im Laufe des Verfahrens, das bis zu 8 Wochen dauern kann (kein Expressverfahren möglich) werden Unterlagen des Unternehmens zu den getätigten Investitionen, Geschäftsfähigkeiten und Einstellungsbemühungen von US- Amerikanern angefordert.
Besonders im letzteren Fall reicht es nicht, nur Stellenanzeigen und/oder Nachweise über Verträge mir US- Recruitern vorzulegen. Ein Großteil der US- Arbeitsplätze muss bei Antragstellung bereits existieren, wobei keine Mindestzahl vorgeschrieben ist. Hier gilt: je mehr, umso besser die Chancen. Die Investitionstätigkeiten werden je nach geschäftlicher Konstellation über Kaufverträge, Rechnungsbelege, Bankunterlagen, Letter of Understanding und ähnlicher Unterlagen nachgewiesen. Ein Business Plan sollte vorliegen.
E-1 wie E-2 Visuminhabern wird das Visum in Deutschland i.d.R auf 5 Jahre ausgestellt. Der maximal bewilligte Aufenthalt pro Einreise beträgt 2 Jahre, so dass es auch dazu kommen kann, dass ein Verbleib über die 5 Jahre Visa Gültigkeit möglich ist.
Nach Ablauf der 5 Jahre können Visainhaber beider Kategorien Gesuche auf Neuausstellung stellen. Voraussetzung ist, dass das Deutscher Unternehmen erfolgreich eine Erneuerung seines E- 1 oder E-2 Status erhalten hat. Dazu ist ein im Vergleich zum Hauptverfahren ein bürokratisch abgespecktes Procedere vorgesehen, das im Wesentlichen auf Dokumente auf den USA wie z.B Unternehmenssteuerbescheide, Payroll, Business Plan und Belege über die Fortführung des US Geschäftes abstellt. In der Regel verkürzt das auch die Bearbeitungszeiten.
Obergrenzen wie bei anderen Arbeitsvisa gibt es nicht. Das Visum kann theoretisch unendlich lange erneuert werden, solange der Ausländer die Absicht aufrechterhält, die USA zu verlassen, wenn sein/ihr Status abläuft oder beendet wird.
Im Wesentlichen müssen bei beiden Kategorien folgende Hauptkriterien erfüllt sein:
– Bestehen eines Handelsvertrages den Vereinigten Staaten und Deutschland, unter dessen Mantel der E-Status angestrebt wird;
– Das Deutscher Unternehmen oder der Deutscher Investor müssen im Mehrheitsbesitz des US-Unternehmens sein (mindestens 50%) oder die faktische Kontrolle ausüben(technisch gesehen erhält dieses Unternehmen den E- Status, nicht das Deutscher Unternehmen).
– Der Visaantragsteller muss die gleiche (Deutscher) Staatsangehörigkeit wie die Eigentümer des entsendenden Unternehmens besitzen.
Vorteile des E- Visums für den Mitarbeitereinsatz:
Mitarbeiter eines E qualifizierten Unternehmen müssen nicht eine Mindestzeit beim Deutscher Unternehmen gearbeitet haben. Ausschlaggebend ist die Qualifikation. Das ermöglicht Ihrem Unternehmen qualifiziertes Personal für den US- Einsatz von ausserhalb einzustellen. Arbeitsverträge können in Deutschland wie in den USA abgeschlossen sein, um dem E- Anforderungsprofil zu entsprechen.
E-Visa eignen sich auch für qualifiziertes und erfahrenes Nicht-akademisches Personal zum Einsatz in den USA. Ein Vorteil gegenüber Arbeitsvisa, die oft mindestens eine Bachelor Abschluss und einen Antrag bei den Behörden in den USA verlangen. Unter Umständen können damit auch längerfristige Einsätze von Technikern abgedeckt werden, die sonst unter B-1 mit seinen natürlichen Limits fallen. Voraussetzung ist, dass die E- Anforderungen an den Mitarbeiter erfüllt sind.
Die theoretisch unendliche Verlängerbarkeit des E-Visums gibt Planungssicherheit. Gerade bei Unternehmen, die traditionalen sehr aktiv in den USA sind und regelmassig Aufträge, auch verschiedener Unternehmen, in den USA abarbeiteten, kann das ein großer Planungs- und Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu anderen ausländischen Konkurrenten sein.
Die zeitliche Komponente: E-Visa können oftmals binnen Tagen nach dem Interviewtermin erhalten werden. Ein Antrag auf Arbeitserlaubnis in den USA ist nicht notwendig.
Ehepartner von E- Visa erhalten auf Antrag in den USA standardisiert eine allgemeine Arbeitserlaubnis, die unabhängig von Arbeitsvisa Kontingenten ist. Mit dieser kann man sich bei jedem US-Unternehmen oder der Filiale einer Deutscher Firma bewerben und arbeiten. Das entspannt die oft komplexe emotionale familiäre Situation, welche bei Expats bei längerfristigen Einsätzen vorkommen kann.
Sie haben allgemeine Fragen, zu einem konkreten Fall oder benötigen unsere Unterstützung? Wir freuen uns auf Ihre email: mvictor@usvisaconsulting.de.