Studium- und Austauschvisa

F-1-Visum (Studenten und Schüler)
Der geeignete Status für Schüler und Studenten. Es gilt für die gesamte Dauer des Studien-Aufenthalts. Vorrausetzung ist die Ausstellung eines gültigen I-20 Formulars (“Certificate of Eligibility”) durch die US-Universität, das College oder die High School. Öffentliche Schulen/Universitäten dürfen ebenfalls Ausländer aufnehmen, wenn diese bei der US-Einwanderungsbehörde registriert sind, und vergleichbare Gebühren wie private Einrichtungen verlangen. Die Finanzierung des Studiums und der Lebenshaltungskosten muss durch Eigenmittel oder durch Stipendien gewährleistet sein. US-Bürger, auch Verwandte, können nicht als Sponsoren auftreten. Davon ausgenommen sind US-Institutionen wie z. B. Stiftungen, die Studienaufenthalte fördern. Eine Arbeitserlaubnis ist in Einzelfällen – bei nachweislich unverschuldeter wirtschaftlicher Not – auf Empfehlung der Bildungseinrichtung möglich.

M-1-Visum (Nichtakademische Studiengänge)
Das ist ein Visum, das für nichtakademische oder berufsbezogene Studien bestimmt ist. Hier gelten die gleichen Vorrausetzungen wie für F-1-Visa (siehe oben).

J-1-Visum (Praktika und Austauschprogramme)
Dieser Status wird für Praktika (Internships), Forschungsaufenthalte, Schüleraustausch und Au-pair-Programme vergeben. Sofern ein US-Arbeitgeber beim US-Außenministerium entsprechend registriert ist, kann er das notwendige DS-2019-Formular direkt ausstellen.
Andernfalls müssen Sie dieses DS-2019-Formular über die Registrierung bei einer amerikanischen Austausch-Organisation besorgen und beim US-Konsulat vorlegen. In Deutschland bieten diverse Organisationen professionelle Hilfe hierzu an.
Eine Beantragung des J-1-Visums mittels eines schriftlichen Nachweises der US-Einrichtung – unter Ausschaltung autorisierter Stellen – ist nicht zulässig.

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